Aktuelles / News

PRIIPs-Verordnung: Neue Unterlagen ab 01.01.2023

Rosenheim, 05.01.2023
Wesentliche Anlegerinformationen (WAI) sind dagegen nicht mehr auszuhändigen. Bitte achten Sie bei Zeichnungen der in 2023 verfügbaren AIF auf die Verwendung der aktuellen Unterlagen. Neben den BIB ändern sich i.d.R. die Zeichnungsscheine und je nach Emissionshaus ggf. weitere Unterlagen. In diesem Zusammenhang werden wir die Beratungsprotokolle anpassen.

Quelle:

Zurück zur Übersicht