Aktuelles / News
MIG 17 - Nachtrag 06 und BIB V04
Rosenheim, 24.03.2023
Hiermit informieren wir Sie über einen weiteren Nachtrag 06 zum Emissionsprospekt/Kapitalmarktprospekt des MIG Fonds 17 und neues Basisinformationsblatt V04.
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Aktualisierung der Unterlagen „HEP - Solar Impact Fund 1”
Rosenheim, 21.03.2023
Die HEP KVG gibt folgende Änderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 07.12.2022 („Verkaufsprospekt“) bekannt:
Herr Heiko Szczodrowski ist zum 1. März 2023 zum Vorstand der HEP KVG ernannt worden. Herr Holger Pfleger ist zum 19.3.2023 aus dem Vorstand der HEP KVG ausgeschieden.
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Sachwertexperten News
Rosenheim, 07.03.2023
Lesen Sie hier die Sachwertexperten News vom März 2023
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Sachwertexperten News
Rosenheim, 06.02.2023
Lesen Sie hier die Sachwertexperten News vom Februar 2023
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PRIIPs-Verordnung: Neue Unterlagen ab 01.01.2023
Rosenheim, 05.01.2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Privatanleger, die Anteile an einem geschlossenen Publikumsfonds erwerben wollen, und semiprofessionelle Anleger, die Anteile an einem geschlossenen Spezial-AIF erwerben wollen, vor ihrer Investitionsentscheidung Basisinformationsblätter (BIB) erhalten, die gemäß den Vorgaben der PRIIPs-Verordnung gestaltet sind.
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Sachwertexperten News
Rosenheim, 04.01.2023
Lesen Sie hier die Sachwertexperten News vom Januar 2023
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Sachwertexperten News
Rosenheim, 12.12.2022
Lesen Sie hier die Sachwertexperten News vom Dezember 2022
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Last Call für diese Fonds
Rosenheim, 16.11.2022
Fonds für Ihr Jahresendgeschäft!
Die nachfolgenden IC-Auswahlprodukte befinden sich im „Endspurt“ – starten Sie daher jetzt Ihr Jahresendgeschäft. Gerne unterstützen wir Sie bei Kundenaktionen. Zu den besonders nachgefragten Fonds finden Sie in unserem Sachwertexperten News November weitere Informationen.
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Sachwertexperten News
Rosenheim, 08.11.2022
Lesen Sie hier die Sachwertexperten News vom November 2022
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Wichtig: Geänderte Zeichnungsunterlagen ab 28.05.2022!
Rosenheim, 28.05.2022
Hintergrund sind Änderungen zum Verbraucherschutzrecht, die zum 28.5.2022 (ohne Übergangsfristen) in Kraft treten.
Inhaltlich wird aus „§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuches“ der neue „§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuches“ Bitte laden Sie sich die aktuellen Unterlagen von unserer Homepage!
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